Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
  2. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.
  3. Der Austritt aus dem Verein ist jeder Zeit zulässig. Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
  4. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.
  5. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds.
  6. Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.
  7. Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 20€ für Einzelpersonen, 25€ für Familien sowie 0€ für SchülerInnen, StudentInnen und Azubis.
Über Einzelfälle kann gesondert entschieden werden und die antragsstellende Person von der Bezahlung des Beitrags freigestellt werden. Freiwillige Mehrzahlungen oder Fördermitgliedschaft sind möglich.


Formulare sind unter "Downloads" abrufbar.